Akte 001 Angelegt 1998 Sitz Hannover Berufsträger 6
Am Ende zählt,
was in der Akte steht.Deshalb fangen wir dort an.
Wir vertreten mittelständische Unternehmen in Auseinandersetzungen, die sich nicht mehr im Gespräch lösen lassen – vor Gericht, in Schiedsverfahren und in Verhandlungen, bei denen ein Verfahren die realistische Alternative ist.
§ 1Rn. 1–5
Fünf Register
Wir bearbeiten nur, was wir häufig bearbeiten. Alles andere geben wir weiter – an Kolleginnen und Kollegen, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten, und ohne Provision.
- Rn. 1 Gesellschaftsrecht Gesellschafterstreit, Anteilsübertragung, Geschäftsführerhaftung, Umwandlung und Restrukturierung. Wir schreiben Satzungen so, dass sie den Streitfall überstehen, den wir kennen. Brandt · Weil
- Rn. 2 Arbeitsrecht Trennung von Führungskräften, Betriebsrat und Einigungsstelle, Interessenausgleich, Compliance-Untersuchungen. Arbeitgeberseite, ausschließlich. Sahin
- Rn. 3 Vergaberecht Bieterberatung, Rügen und Nachprüfungsanträge, Ausschluss wegen Eignung, Nachträge bei öffentlichen Bauvorhaben. Fristen sind hier kurz – rufen Sie früh an. Lohse
- Rn. 4 Immobilienrecht Gewerbemietrecht, Bauträgerverträge, Mängelrechte, Grundstückskauf und Erbbaurecht. Auch für Verwalter größerer Bestände. Rauch
- Rn. 5 Prozessführung Streitige Verfahren vor Land- und Oberlandesgerichten sowie Schiedsverfahren nach DIS-Regeln. Wir führen auch Verfahren, die andere begonnen haben. Ostermann
Register E Prozessführung
Wir sagen Ihnen vorher,
was ein Verfahren kostet
Vor jeder Klage bekommen Sie eine schriftliche Einschätzung: Chancen, Risiken, Dauer, Kosten in drei Szenarien. Wenn wir davon abraten, steht das darin – auch wenn ein Mandat daran scheitert.
Sie haben uns vom Prozess abgeraten und die Vergleichsverhandlung geführt. Das hat vier Monate und einen sechsstelligen Betrag gespart.
Fiktives Mandat, anonymisiert
§ 2Rn. 6–10
Verfahren, anonymisiert
Was eine Kanzlei kann, zeigt sich an Akten, nicht an Adjektiven. Die folgenden Verfahren sind so weit anonymisiert, dass keine Rückschlüsse möglich sind – und in dieser Demonstration ohnehin erfunden.
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4 HK O 128/24Landgericht Hannover
Streitwert 4,2 Mio. €Abwehr einer Nachschussforderung gegen unseren Mandanten aus einem Gemeinschaftsunternehmen. Die Klage wurde in erster Instanz vollständig abgewiesen; das Verfahren ist rechtskräftig.
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2 Sa 411/23LAG Niedersachsen
BerufungsverfahrenKündigung eines leitenden Angestellten nach interner Untersuchung. Vergleich in zweiter Instanz mit Abfindung deutlich unterhalb der Regelabfindung.
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VK 1-8/25Vergabekammer
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsantrag gegen den beabsichtigten Ausschluss unseres Mandanten wegen angeblich fehlender Eignung. Der Zuschlag wurde nach Rüge neu erteilt.
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13 U 76/24OLG Celle
BauträgervertragMängelrechte an 38 Wohneinheiten. Vergleich über Nachbesserung und Minderung, Kosten hälftig geteilt.
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DIS-SV-2023/41Schiedsverfahren
GesellschafterstreitAusschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund und Streit über die Abfindungsklausel. Schiedsspruch zugunsten unseres Mandanten, Verfahrensdauer elf Monate.
§ 3Rn. 11–16
Wer die Akte führt
Sechs Berufsträger, keine Abteilungen. Wer Ihr Mandat annimmt, bearbeitet es auch – und ist derselbe, der im Termin auftritt.
| Name | Zugelassen | Schwerpunkt | Sprachen |
|---|---|---|---|
| Dr. Katrin BrandtPartnerin | 2003 | Gesellschaftsrecht, Unternehmenskauf | Deutsch, Englisch |
| Jens OstermannPartner | 2001 | Prozessführung, Schiedsverfahren | Deutsch, Englisch, Französisch |
| Dr. Miriam SahinPartnerin | 2011 | Arbeitsrecht, Compliance | Deutsch, Englisch, Türkisch |
| Dr. Tobias WeilPartner | 2008 | Restrukturierung, Insolvenznahe Beratung | Deutsch, Englisch |
| Frederik LohseRechtsanwalt | 2014 | Vergaberecht, öffentliches Baurecht | Deutsch, Englisch |
| Anne-Sophie RauchRechtsanwältin | 2019 | Immobilien- und Gewerbemietrecht | Deutsch, Spanisch |
§ 4Rn. 17–19
Was es kostet
Wir rechnen nach Zeit ab, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vor jedem Mandat steht eine schriftliche Vergütungsvereinbarung – mit Stundensatz, geschätztem Aufwand und einer Grenze, ab der wir Rücksprache halten.
- Erstberatung
- 190 € Netto, für Verbraucher gesetzlich begrenzt nach § 34 RVG. Bei Mandatserteilung wird der Betrag angerechnet.
- Stundensatz
- 290–420 € Netto, je nach Berufsträger und Komplexität. Abgerechnet wird in Einheiten von sechs Minuten.
- Pauschale
- nach Absprache Für wiederkehrende Aufgaben mit absehbarem Umfang – etwa laufende arbeitsrechtliche Beratung.
- Gesetzliche Gebühren
- RVG In gerichtlichen Verfahren mindestens die gesetzlichen Gebühren nach Streitwert. Wir sagen vorher, was das bedeutet.
Beispielhafte Sätze einer fiktiven Kanzlei. Rechtsschutzversicherte Mandate rechnen wir direkt mit dem Versicherer ab.
§ 5Rn. 20
Erstberatung
Schildern Sie kurz, worum es geht. Wir prüfen zunächst, ob ein Interessenkonflikt besteht, und melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einem Terminvorschlag.
Zum Anfrageformular +49 511 900000
Bitte senden Sie zunächst keine vertraulichen Unterlagen. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.