Was Sie außerdem wissen sollten
Erfolgshonorar
Ein Erfolgshonorar ist in Deutschland nur in engen Grenzen zulässig (§ 4a RVG) – im Wesentlichen dann, wenn Sie ohne diese Vereinbarung von der Rechtsverfolgung absehen würden. Wir vereinbaren es selten und sagen offen, wann es für Sie ungünstig wäre.
Kostenrisiko im Prozess
Wer verliert, trägt die Kosten beider Seiten – Gerichtskosten und die gesetzlichen Anwaltsgebühren der Gegenseite. Bei einem Streitwert von 250.000 € liegt dieses Risiko über beide Instanzen im hohen fünfstelligen Bereich. Diese Zahl steht in unserer Einschätzung, bevor Klage erhoben wird.
Rechtsschutzversicherung
Wir holen die Deckungszusage ein und rechnen direkt mit dem Versicherer ab. Beachten Sie, dass viele Policen gerade gesellschaftsrechtliche und vergaberechtliche Streitigkeiten ausschließen – das prüfen wir vor der ersten Rechnung.
Auslagen
Gerichtskosten, Sachverständigenvorschüsse, Handelsregisterauszüge und Reisekosten werden gesondert berechnet und einzeln ausgewiesen. Kopien und Telefonate berechnen wir nicht.
Vorschuss
Bei neuen Mandaten bitten wir um einen Vorschuss in Höhe des geschätzten Aufwands der ersten vier Wochen. Nicht verbrauchte Vorschüsse erstatten wir bei Mandatsende zurück.