BLANK Oberflächentechnik

Betrieb · Gleiterweg 14, Solingen

Eine Galvanik hat nichts
zu verstecken. Also tun wir es nicht.

Galvanik arbeitet mit Stoffen, die zu Recht streng reguliert sind. Auf dieser Seite steht, womit wir arbeiten, was davon ins Abwasser darf, wo unsere Anlagen enden und welche Aufträge wir ablehnen.

Chrom(VI) und REACH

Der Stand, ohne Beschönigung

Dekorativ sind wir raus. Seit 2022 läuft die Glanzverchromung aus dem Chrom(III)-Elektrolyt. Damit ist für den dekorativen Betrieb kein Chromtrioxid mehr im Haus. Der Preis ist ein minimal wärmerer Farbton gegenüber alten Cr(VI)-Schichten. Wir benennen das, statt es wegzureden, und stellen bei Ergänzungen zu Altbeständen vorab ein Musterblech.

Hartchrom bleibt Chrom(VI). Für dicke, harte Verschleißschichten gibt es bis heute keinen galvanischen Ersatz mit gleichem Eigenschaftsprofil. Chromtrioxid steht in Anhang XIV der REACH-Verordnung; unsere Verwendung ist über die Autorisierung in der Lieferkette unseres Elektrolytlieferanten abgedeckt und an Auflagen zu Arbeitsschutz und Emission gebunden.

Was passiert, wenn die Autorisierung ausläuft? Dann endet Hartchrom auch bei uns. Das ist keine ferne Hypothese, sondern der erklärte Zweck des Verfahrens der Autorisierung — Substitution, sobald sie technisch trägt. Wer heute langlaufende Serien auf Hartchrom auslegt, sollte das wissen; wir sagen es deshalb im Angebot, nicht erst im Rückblick.

Die Alternativen benennen wir mit. Für einen Teil der Anwendungen ist Chemisch Nickel heute schon die bessere Antwort; für starken Verschleißaufbau verweisen wir an thermische Spritzschichten (HVOF). Die machen wir nicht selbst, und tun auch nicht so.

Abwasser

Anhang 40 AbwV ·
Chargen-Neutralisation

Spülwasser verlässt das Haus erst nach Chargenbehandlung: Chrom(VI) wird reduziert, Metalle werden gefällt, der Schlamm geht als gefährlicher Abfall in die Verwertung. Die Eigenkontrolle läuft wöchentlich, die behördliche Überwachung zweimal im Jahr; die Grenzwerte für unsere Herkunftsbereiche stehen rechts.

Werte nach Anhang 40 Abwasserverordnung (Metallbearbeitung, Metallverarbeitung), Stichprobe bzw. 2-Stunden-Mischprobe am Übergabeschacht.

Chrom, gesamt0,5 mg/l
Chrom(VI)0,1 mg/l
Nickel0,5 mg/l
Kupfer0,5 mg/l

Anlagen und Prüfmittel

Woran ein Auftrag
physisch endet

Hartchrombad, nutzbares Warenfenster3.400 × 800 × 1.100 mm
Maximales Stückgewicht am Hallenkran1.200 kg
Gestellware dekorativ, maximal900 × 500 × 400 mm
Chemisch-Nickel-Bad, Warenkorb600 × 400 × 500 mm
Ofen für NiP-Wärmebehandlungbis 400 °C, 800 × 600 × 600 mm
Schichtdicke, magnetinduktivDIN EN ISO 2178
Schichtdicke, RöntgenfluoreszenzDIN EN ISO 3497
Mikrohärte an SchichtenDIN EN ISO 4516
Rauheit, TastschnittRa / Rz nach ISO 21920
Prüfprotokoll je Auftragauf Wunsch, kostenfrei

Grenzen

Was wir nicht machen —
und warum