Saatgutarchiv ZollernalbErhaltungsinitiative seit 1994

Abgabeordnung · Fassung 4 · gültig ab Januar 2026

Saatgut anfragen

Wir geben Saatgut ab, aber nicht wie ein Versandhandel. Jede Portion, die geht, fehlt im Kühlraum — deshalb sind die Regeln kurz und verbindlich.

Fünf Regeln

  1. Nur zur Vermehrung und Erhaltung

    Saatgut aus dem Archiv geht nicht in den Verzehr und nicht in den Handel. Wer eine Portion nimmt, baut sie an, um Saatgut daraus zu gewinnen. Was auf dem Teller landet, ist der Überschuss.

  2. Eine Portion je Akzession und Jahr

    Portionsgrößen stehen in der Lagertabelle: 30 Korn Bohne, 25 Korn Tomate, 200 Korn Getreide. Mehr geben wir nicht ab, auch nicht auf Nachfrage.

  3. Status entscheidet

    Gesperrte Akzessionen geben wir gar nicht ab. Akzessionen mit dem Vermerk „nur Vermehrung“ gehen ausschließlich an Personen, die schon einmal Saatgut zurückgegeben haben.

  4. Rückgabe mit Protokoll

    Zur Ernte kommt Saatgut mit einem Protokollbogen zurück: Standort, Aussaat- und Erntedatum, Isolationsabstand, Anzahl der abgeernteten Pflanzen, Auffälligkeiten. Ohne Protokoll können wir das Saatgut nicht einlagern.

  5. Kein Sortenschutz, keine Zulassung

    Diese Sorten sind nicht nach dem Saatgutverkehrsgesetz zugelassen. Deshalb dürfen sie nicht als Saatgut in Verkehr gebracht werden. Die Abgabe erfolgt im Rahmen der Erhaltungsarbeit des Vereins.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur Tüte

Rechnen Sie mit vier bis sechs Wochen. Wir arbeiten ehrenamtlich und öffnen den Kühlraum nur an Sprechtagen.

Schritt 1

Anfrage per E-Mail

Akzessionsnummer, geplante Fläche, Isolationsmöglichkeit und ob Sie schon einmal für uns vermehrt haben.

Schritt 2

Rückmeldung

Wir sagen zu oder ab und nennen bei einer Absage den Grund — meist Bestand oder Status.

Schritt 3

Abholung am Sprechtag

Dienstag vormittags oder donnerstags nachmittags, nach Voranmeldung. Versand nur in Ausnahmefällen.

Schritt 4

Rückgabe im Herbst

Getrocknetes, gereinigtes Saatgut mit ausgefülltem Protokoll. Danach Keimprüfung im Februar.

Etwa ein Drittel kommt nicht zurück. Das ist keine Klage, sondern der Grund für die Regeln. Wenn ein Nachbau scheitert — Wetter, Krankheit, Zeitmangel — sagen Sie uns bitte trotzdem Bescheid. Eine gescheiterte Vermehrung ist Information; Schweigen ist ein Verlust.

Anfrage stellen

Diese Website nimmt keine Anfragen entgegen — sie hat kein Formular und speichert nichts. Schreiben Sie uns direkt:

archiv@saatgutarchiv-zollernalb.example

Oder telefonisch an Sprechtagen unter +49 7471 9000.