Keimfähigkeit ist kein Schätzwert. Wir legen jedes Jahr im
Februar von jeder Akzession 100 Korn auf Filterpapier und zählen nach
der artspezifischen Frist aus. Der Wert auf der Karte stammt aus
dieser Prüfung, das Datum steht darunter.
Nachbau fällig bedeutet: Die Keimfähigkeit liegt unter 70
Prozent oder der letzte Nachbau ist fünf Jahre oder länger her. Beides
zusammen ist der einzige Grund, aus dem diese Kennzeichnung erscheint.
Elf der 24 Akzessionen tragen sie derzeit.
Status folgt der Abgabeordnung: unter 60 Prozent Keimfähigkeit
oder unter acht Portionen ist eine Akzession gesperrt, unter 70
Prozent oder unter 15 Portionen geht sie nur an Vermehrerinnen und
Vermehrer. Alles andere kann an jede Person abgegeben werden, die die
Ordnung anerkennt.